Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verandam
Kenan Alagöz
Wegedornstr.114
12524 Berlin
Deutschland
Telefon 030/76889555
§ 1 ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen -Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Verandam Wegedornstr.114 Berlin (nachstehend: „Verkäufer“), betreffend der Website und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains, sowie für den Ebay-Shop oder Verkauf direkt am Telefon. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Verkäufer im Sinne des AGB ist Verandam.
§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) Die auf der Website angebotenen Waren des Verkäufers stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits verbindliche Angebote abzugeben und sind daher freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.
(2) Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch (automatisierte) E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung (oder Auftragsbestätigung) ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischen Weg, werden Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Käufers per E-Mail zugesandt.
§ 3 Lieferzeit, Teillieferungen
(1) Der Beginn der vom Verkäufer angegeben Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Hat der Verkäufer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung, das gleiche gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
§ 4 Änderungsvorbehalt, Mitwirkungspflichten des Käufers (Datenangabe, Abladen)
(1) Bei den auf der Website angebotenen Waren bleiben Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber der Bildschirmdarstellung vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Alle Terrassenüberdachungen, Unterdachbeschattungen u.ä. der Farbe z.B. Weiss sind ähnlich RAL 9016. Geringfügige Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund.
(2) Der Verkäufer führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Käufer angelieferten bzw. übertragenen Daten aus.
(3) Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten (insbesondere für das Aufmaß der zu fertigenden Terrassenüberdachungen, Glasschiebewänden, Unterdachbeschattungen, Fenster und alle weiteren auf Maß gefertigten Waren, d.h. alle Maßangaben in mm, bzw. cm – Breite x Höhe/Tiefe) verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht vom Verkäufer zu verantworten sind.
(4) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin ab Ladekante Lkw die Ware angenommen und abgeladen wird.
Zum Abladen muss der Käufer am Liefertag min. 1 Person (z.B. bei Terrassenüberdachungen, 1-flügeligen Fenstern)bzw. min. 2 Personen (bei allen größeren Elementen) bereitstellen, da das Abladen und Einlagern durch den Käufer erfolgen muss. Ebenso muss eine empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware abnimmt und den Lieferschein unterzeichnet.
Der genaue Liefertag wird dem Käufer min. 2 Werktage vor Lieferung mitgeteilt. Da die Lkw-Tour mehrere Kunden umfasst, kann nur der Tag, nicht die genaue Uhrzeit genannt werden.
§ 5 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Bei Bestellungen über die Website E-Mail oder Telefon gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten bis Ladekante Lkw an der mit dem Käufer vereinbarten Lieferadresse.
(2) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht Versandkostenfrei, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware ab, sowie vom gewünschten Ziel.
(3) Die Belieferung der Kunden durch den Verkäufer erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), in bar oder per PayPal.
Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 5 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig.
Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 3 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform E-Mail zugeht.
(6) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.
(2) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Fahrzeuge des Herstellers oder einen Drittanbieter nach Wahl des Verkäufers. Am Lager befindliche Ware (wie z.B. LEDs) wird innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang zum Versand gebracht. Für nicht am Lager befindliche Ware kann die Lieferzeit bis zu zehn Wochen nach Zahlungseingang betragen. Für die Liefermöglichkeit ist der Verkäufer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Scheitert die Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren. Etwaig geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. In diesem Fall steht dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz nicht zu. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Die Kosten für Transport werden in diesem Fall nur einmal berechnet.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
(3) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.
(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Haftung für Mängel, Mängelanzeige, Rügepflicht gemäß § 377 HGB
(1) Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
(2) Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt), den Kaufpreis mindern (Minderung) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.
(6) Ist der Käufer Verbraucher, so muss er offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mängelanzeige sind Mängelrechte wegen dieser offensichtlichen Mängeln gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer diese Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat.
(7) Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so muss er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen sein. Bei Verstoß gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
(8) Es wird keine Haftung aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (Pflege- und Wartungshinweise), ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verkäufer erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftung für Schäden, Garantie und Zusicherung
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
(3) Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.
Der Verbraucher verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Verbraucher.
(2) Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
b) Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
d) Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretenen Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
g) Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 11 Informationspflichten bei Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
§ 12 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Verbrauchers günstiger sind; vgl. Art. 29 EGBGB.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 14 Montage
(1) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.
(3) Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen.
(4) Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer.
(5) Der Montagetrupp des Verkäufers arbeitet mit Baumaschinen und gegeben falls chemischen Materialien. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haftet der Verkäufer nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
(6) Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die An Pflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang des Verkäufers. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
(7) Die Terrassen oder Parkfläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant.
Montagen erfolgen im Regelfall im Freien. Da Material und Montagetrupp des Verkäufers Wettereinflüssen sowie örtlicher Gegebenheiten wie z. B. Erde und Regen ausgesetzt sind, ist eine Verschmutzung von Böden und Wänden nicht auszuschließen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für sämtliche Verschmutzungen. Hier obliegt es in der Pflicht des Käufers Flächen ggf. durch Folien oder Bauvlies zu schützen.
(8) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.
(9) Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen Montage, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten.
(10) Zuschnitt anlagen- Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen.
Widerrufbelehrung
Widerrufrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie uns, Verandam Wegedornstr.114 , 12524 Berlin, Tel. 030/76889555, E-Mail: info@verandam.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absenden.
Das Widerrufrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Folgen des Widerrufs (Lieferung von Speditionsware/ nicht Paket-versandfähiger Ware):
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 250,00 EUR geschätzt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an , Verandam Wegedornstr.114 12524 Berlin zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.
- An: Verandam , Wegedornstr.114, 12524 Berlin
E-Mail: info@verandam.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir () ________________________________ (bitte Ihren Namen eintragen) den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf/die Montage (*) der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):
- Bestellt am ___ () / erhalten am _ () (bitte das Datum angeben)
- Name des/ der Verbraucher(s) ___________________ ( bitte Ihren Namen angeben)
- Anschrift des/ der Verbraucher(s) __________________ ( bitte Ihre Anschrift angeben)
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) ________________ (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum ______________
(*) Unzutreffendes streichen